Ob das eigene Kind, der Partner oder ein Elternteil: Wenn ein Familienmitglied auf einmal Pflege braucht, kann das die pflegenden Angehörigen vor große Herausforderungen stellen. Gut, dass es ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot gibt.
Überforderung und das Gefühl alleine zu sein, stellen sich oftmals bei Angehörigen ein, wenn sie mit einer Pflegesituation konfrontiert sind. Kein Wunder! Vieles gehört neu organisiert und finanziell geregelt. Es ist eine emotionale Herausforderung. Und dabei kommt meistens einer zu kurz: der Angehörige selbst! Tipp! Achten Sie nicht nur darauf, dass es dem zu pflegenden Familienmitglied gut geht. Achten Sie bitte auch auf sich selbst!
Vom Pflegegeld über Hilfe zur Bewältigung des Alltages bis hin zu Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit: Es gibt ein breites Beratungs-, Unterstützung- und Hilfsangebot für Menschen, die Pflege benötigen, und deren Angehörige.
Pflegegeld
Das Pflegegeld soll pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung ermöglichen.
Das Pflegegeld
- dient der Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen.
- ist eine einkommensunabhängige Leistung.
- wird je nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit in 7 Stufen unterteilt.
- wird zwölfmal jährlich ausbezahlt.
- muss von der pflegebedürftigen Person nicht versteuert werden.
- muss beantragt werden.
Unterstützung im Alltag
Soziale Dienste können den Alltag sowie ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern. Was auch für die Familie bzw. pflegende Angehörige eine wichtige Unterstützung darstellt.
Eine Auswahl an möglichen Diensten:
- Die Heimhilfe unterstützt bei der Haushaltsführung und Aktivitäten des Alltags.
- Eine mobile Pflegehilfe bietet eine ganzheitliche Hilfestellung und Förderung der zu betreuenden Menschen.
- In Tageszentren können pflegebedürftige Menschen tageweise betreut werden.
- Im Rahmen der Hauskrankenpflege können Patienten in ihrer Wohnung versorgt werden.
- Bei der Essenszustellung werden Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, täglich für sich zu kochen, mit Mahlzeiten beliefert.
- Mobile Physio- und Ergotherapie dienen der ganzheitlichen Rehabilitation im eigenen Wohnbereich.
- Verleih von Pflegebehelfen
- Wäschepflegedienst
- Reinigungsdienst
- Reparaturdienst
- Fahrtendienste
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Seit 01.01.2014 haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1-3 Monaten zu beantragen.
In dieser Zeit besteht
- ein gänzlicher bzw. aliquoter Entfall des Arbeitsentgelts
- ein Motivkündigungsschutz
- ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld
- eine sozialrechtliche Absicherung
Eine Auswahl an Ansprechpartnern
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz:
- Sozialtelefon, Tel: 0800/20 16 11 , www.sozialministerium.at , sozialtelefon@bmask.gv.at
- Pflegetelefon, Tel: 0800/20 16 22, pflegetelefon@bmask.gv.at
- Broschürenservice, Tel. 0800/ 20 20 74, www.sozialministeriumservice.at, broschuerenservice@sozialministerium.at
- Infos zum Pflegekarenzgeld: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Pflegeunterstuetzungen/Pflegekarenz_und_teilzeit/
- Plattform für pflegende Angehörige: www.pflegedaheim.at
- Für Jugendliche, die Angehörige pflegen: www.superhands.at
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